Friedberg, Burg: Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, nachdem er zusammen mit Dieter v. Isenburg, Graf zu Büdingen, Gottfried Herrn zu Eppstein, Eberhard v. Eppstein, Herrn zu Königstein und [Bürgermeister und Rat der Stadt] Frankfurt die Stadt Friedberg mit allen Herrligkeiten, Nutzungen und Zugehörungen für 10.000 Gulden von Heinrich den Alten und Heinrich den Jungen, Grafen von Schwarzburg (Swartzpurg), Arnstadt (-stete) und Sondershausen (Sunderßhusen) [aus deren Pfandbesitz] gekauft hat, wovon ihm 2.000 Gulden von der Hauptsumme zustehen, wofür ihm die Stadt Friedberg 125 Gulden jährlicher, von ihm auf 80 Gulden reduzierte Gülte bezahlen sollte, was aber über 15 Jahre nicht geschah und mithin 1.245 Gulden ergibt, hat er sich mit Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg dahingehend geeinigt (vertragen), daß diese ihm die 2.000 Gulden samt der ausstehenden Gülte bezahlt haben, weswegen er [Aussteller] auf alle seine Herrligkeiten, Nutzungen und Zugehörungen an und in der Stadt verzichtet hat.