(1) F 2805 (2)~Kläger: Kaiserlicher Fiskal (Ritter Johann Konrad von Birckenstock) (3)~Beklagter: Graf Simon August zur Lippe (4)~Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Jakob Wickh [ ? ] 1777 (5)~Prozessart: Citationis ad videndum se incidisse ac declarari in poenam fractae pacis publicae vel aliam arbitrariam fisco caesareo persolvendam Streitgegenstand: Die Klage ist auf landfriedensbrüchigen Einfall des Grafen Simon August zur Lippe in Schloß und Herrschaft Gemen, das er im Januar 1776 durch von ihm entsandte Beamte und Soldaten habe einnehmen lassen, gerichtet, obwohl die Herrschaft nach dem Tode des letzten Inhabers, Graf Carl von Limburg-Styrum, bereits von dessen Bruder, August Philipp Carl, Fürstbischof von Speyer, 1772 in Besitz genommen worden sei. Der Einfall sei zudem ohne Rücksicht auf den zwischen dem Beklagten und Graf Philipp Ernst von Schaumburg-Lippe-Alverdissen am RKG anhängigen Streites um die Herrschaft Gemen erfolgt. Der Beklagte bestreitet, daß der Tatbestand eines landfriedensbrüchigen Vorgehens erfüllt worden sei. Vielmehr zeigten die von ihm reassumierten Verfahren Holstein-Schaumburg modo Lippe ./. Gräfin Agnes von Limburg-Styrum, mandati de restituendo et de non offendendo sine clausula; citationis ad videndum se incidisse in poenam; mandati de non offendendo eindeutig seinen Anspruch auf die Herrschaft Gemen und daß seine Vorfahren durch die Vorfahren des Fürstbischofs gewaltsam aus diesem Besitz vertrieben worden seien (Darlegung der Besitz- und Streitgeschichte). Seine berechtigte Besitzergreifung sei nach den Rechtsvorschriften, ohne Verletzung der öffentlichen Ruhe und ohne Gewaltanwendung erfolgt. Nach letzter Handlung 1786 abschließender Completum-Vermerk vom 15. März 1803. Laut Vermerk auf dem Gesuch um die Citatio sollte der Vorgang zu den Akten des Verfahrens Fürstbischof von Speyer als Graf von Limburg-Velen-Styrum ./. diejenigen, die Anspruch auf die Herrschaften Gemen und Raesfeld erheben (RKG Münster Nr. 3207 (L 522a/1863a)), gelegt werden. (6)~Instanzen: RKG 1777 - 1803 (1777 - 1781) (7)~Beweismittel: Botenlohnquittung (Q 3). (8)~Beschreibung: 1,5 cm, 53 Bl., lose; Q 1 - 8. Lit.: Arndt, Reichsgrafenkollegium, S. 62.