Bestandbrief der Äbtissin Elisabeth und des Konvents des Klosters Söflingen für Jakob Zeberlin von Burlafingen über ein Söldgut daselbst zwischen Caspar Trabl und der Gemeinde nebst Zugehör, wie es vordem Jacob Roth innehatte. Er darf es nicht veräussern, ist dem Kloster gerichts- und steuerpflichtig und leistet eine Gült (Heugeld, Eier, Hühner, Gänse, Hennen, Öl). Bei Säumnis fällt das Gut nach Pflugsrecht zurück.