Münster.-Bischof Christoph Bernhard von Münster bekundet, daß wegen der Pastorate zu Lüdinghausen, Herzfeld, Selm und Nordkirchen, deren Patronatsrecht dem Abt von Werden zusteht, Streitigkeiten entstanden waren, die nun durch folgenden Vergleich mit Abt Ferdinand unter Zustimmung des Domkapitels von Münster beigelegt wurden: In Lüdinghausen und Nordkirchen werden künftig nur noch Weltpriester als Pastöre auf Empfehlung des Bischofs und Domkapitels zugelassen. In Selm und Herzfeld können Mönche aus Werden oder anderen Benediktinerklöstern Pastöre werden, denen Sacellane zur Seite stehen sollen. Der Abt kann die Regular-Pastöre ersetzen. Er kann sie an 10 Tagen im Jahr abrufen. Die Güter und Einkünfte der Kirchen dürfen nicht gemindert werden. Die Regular-Pastöre müssen alle 5 Jahre 25 Reichstaler für ihre Kirchen ausgeben. Über ihren Nachlaß nach Abzug der Schulden verfügt der Abt. - Or., lat., Siegel des Bischofs, des Abts, des Domkapitels und des Kapitels von Werden ab, Unterschriften des Bischofs und des Abts.