Wilhelm Ernst Friedrich von Mengede, Erbherr zu Garbeck und Westonnen belehnt den Wilhelm Albert von Papen, Erbherrn zu Köhning und Erbsälzer zu Werll, namens dessen Ehefrau Anna Elis. von Papen gemäss dem Lehnsprotokoll von 1694 mit dem Hof und Gut zu Sudthausen. Anwesend waren Dr.Johannes Gödde als Lehnsrichter und Othmar Hennig und Peter Piper zu Westönnen als Zeugen.