Wolfgang [I.] Graf von Oettingen beurkundet für sich und alle seine Erben: Nachdem Hans von Scheppach zu Amerdingen (Ahmerdingen) mit Wolf von Hausen, Vogt zu Neresheim, gegen Lutz von Grafeneck zu Burgberg und seine Erben mit einem am gleichen Tag wie diese Urkunde ausgestellten Hauptbrief eine Bürgschaft für einen jedes Jahr am 24. August (uff Sannt Bartholomes des hailigen zwelfpoten tag) zu Giengen oder Lauingen fälligen Zins von 31 fl übernommen hat, den der Aussteller für eine freie Wiederlösung aus einigen seiner Renten, Zinsen, Gülten, Höfen und Gütern zu Balgheim verkauft und verschrieben hat, erklärt der Aussteller Schadloshaltung und Rechteverzicht.

Landesarchiv Baden-Württemberg
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