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Der Straßburger Hofrichter erteilt der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth die Immission in ein genanntes Haus, Hof etc. mit allem Zubehör zu Ulm wegen verfallener Gülten.
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Der Straßburger Hofrichter erteilt der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth die Immission in ein genanntes Haus, Hof etc. mit allem Zubehör zu Ulm wegen verfallener Gülten.