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Erlass, in dem der Fürstbischof Ferdinand von Fürstenberg den Bürgern von Münster die Ratswahl wieder gestattet.
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Ratsarchiv (bis 1802) >> 02 Ratsangelegenheiten (A II)
10. Oktober 1681
Enthält: Die Erlaubnis erfolgt unter den Bedinungen: 1. Dass jedes Jahr vor der Wahl die Genehmigung zu derselben und nach der Wahl die Bestätigung der Gewählten bei dem Fürsten oder dessen Regierung eingeholt, 2. der bisherige Wahlmodus beibehalten, die Wähler jedoch vom Fürstlichen Richter vereidigt werden, 3. dass die Zahl der Ratsherren mit Einschluss der Bürgermeister auf 14 festgesetzt werden, 4. die zu legenden Rechnungen vor der neuen Wahl abgelegt, 5. der vom Magistrat ernannte Syndicus und der vom Magistrat ernannte Sekretär von der Fürstlichen Regierung bestätigt werden, 6. der Fürstliche Richter jedesmal den Ratsversammlungen beiwohnen kann und 7. diese nicht mehr als zweimal die Woche gehalten werden. Auf Pergament mit fürstlicher Unterschrift und Siegel an weiß grüner Schnur.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.