Ludwig von Freyberg zu Beihingen und Reinhard von und zu Sachsenheim für seine Tochter Maria schließen durch ihre Nächstgesippten Jakob von Bernhausen zu Hochdorf und die Brüder Bernhard, Obervogt zu Vaihingen, und Hans Melchior, beide von Sachsenheim, einen Heiratsvertrag: 1. a) Maria bekommt von ihrem Vater 1.000 fl Heiratsgut, die mit 50 fl vergültet werden; bei einer günstigeren Anlagemöglichkeit durch Ludwig von Freyberg sind sie auszuzahlen. b) Dieser hinterlegt seiner Frau 1.000 fl und zahlt eine Morgengabe von 300 fl, dazu Schmuck "nach seiner Ehre". Das Kapital wird mit 5 % verzinst. Der Ehemann gewährleistet eine ehrliche Behausung oder zahlt an deren Statt jährlich eine Gült von 20 fl. c) Die Braut verzichtet vor dem Hofgericht Rottweil oder anderswo auf ihr väterliches, mütterliches und brüderliches Erbe, außer für den Fall eines vorherigen kinderlosen Todes ihrer Brüder. 2. a) Bei früherem Tod des Mannes erhält die Frau zu dem vorgenannten alles was zu ihrem Leib gehört, dazu ein Drittel der fahrenden Habe außer Pfandschaft, Schulden und was zur Wehr gehört; wenn das Bargeld 200 fl übersteigt, erhält sie 100 fl. b) Für das Heiratsgut erhält der überlebende Teil die Nutznießung von Heiratsgut und Morgengabe. c) Bei früherem Tod des Mannes hat die Witwe über die Verwaltung des Vermögens ihrer gemeinsamen Kinder jährlich den vier nächsten Verwandten Rechenschaft zu geben.