Johann (Hannus) von Stöntzsch (Stonscz) und sein Sohn Dietrich beurkunden, dass sie mit Erlaubnis ihrer Herren, des Burggrafen Otto [I.] von Leisnig, Herren zu Rochsburg (Rochsperg), und seines Sohnes Albrecht [VI.], ein Gut mit einem halben Hof und vier Acker in Wiederau (Wederow{e}), das denen in Dobergast gehört hatte (daz der Dobirgaste gewest iz), gekauft haben. Ferner bekennen sie, dass sie dieses Gut von den Burggrafen gegen das Versprechen als Lehen erhalten haben, die burggräflichen Leute namentlich gegen die von Draschwitz (Draschewicz) zu schützen oder, sofern sie nicht mächtig genug sind, dies ihren Herren zu melden und mit ihnen um Abhilfe beraten zu wollen. - Siegel Johanns von Stöntzsch angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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