Patriarch Markus von Aquileja, Kardinal und päpstlicher Legat, erteilt dem Gmünder Magistrat das Privileg, dass Leichname von hingerichteten Übeltätern, falls diese beim Sterben Zeichen der Reue gegeben haben, ohne spezielle Erlaubnis des Konstanzer Bischofs oder Generalvikars bestattet werden dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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