Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er die in Beschlag genommenen Güter seines ehemaligen Kellers zu Kleeburg (Cleeberg), Heinrich Trautwein (Trutwin), vom Verbot befreit und bewilligt hat, dass Heinrich und sein Sohn Hans, pfalzgräflicher Keller zu Beinheim, die Güter versetzen, verändern und veräußern mögen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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