König Friedrich von Preußen bekundet, dass sein Vater am 6. Oktober 1731 Henrich von Huyssen mit der vom Herzogtum Kleve lehnrührigen Fischerei zu Wederich, zütphenschen Rechs belehnte, und belehnt seinerseits den Bevollmächtigten des Genannten, den Hofgerichtsprokurator Thomas Diederich Wiemann, in Gegenwart des Etats-Ministers und Regierungspräsidenten Johann Conrad Freiherr von und zu Strünckede und des Vizekanzlers Diederich Henrich Becker. Gegeben Cleve am 20. Martii. Original. Pergament. deutsch. Mit Unterschrift der Ausfertiger J. C. Freiherr von Strünckede und D. H. Becker, sowie des Schreibers J. Mehlde. 1 Siegel der klevischen Regierung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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