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Kompetenzabgrenzung zwischen der Kleve-Märkischen Regierung bzw. dem Landesjustizkollegium und dem Märkischen Bergamt zu Hagen bzw. dem Westfälischen Oberbergamt zu Wetter in Berggerichtsbarkeitssachen, Bd. 1
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Kompetenzabgrenzung zwischen der Kleve-Märkischen Regierung bzw. dem Landesjustizkollegium und dem Märkischen Bergamt zu Hagen bzw. dem Westfälischen Oberbergamt zu Wetter in Berggerichtsbarkeitssachen, Bd. 1
Kleve-Märkische Regierung, Landessachen >> 19. Bergwerke und Salinen >> 19.2. Bergvogtei und Berggerichtsbarkeit
(1766-1768) 1769-1806
Enthaeltvermerke: Enthält u. a.: - Indienstnahme des Gerhard Jacob Maehler als Oberbergvogt und Bergrichter des Märkischen Bergamts, 1766 (in Abschrift) - Geschäftsverteilungsplan des Bergamts zu Hagen, 1773 (in Abschrift) - Geschäftstagebuch des Bergamts zu Hagen, 1773 (in Abschrift) - Instruktion für den Bergrichter, 1768 (in Abschrift) - Instruktion für den Bergassessor und den Kontrolleur der Zehnt- und Gewerken-Kasse, 1768 (in Abschrift) - Abgrenzung der Gerichtskompetenzen im Prozess der Grubenunternehmer Franz und von Schirp gegen die Grubenbesitzer von Mirbach und von Bentinck, 1772ff. - Abgrenzung der Gerichtskompetenzen im Konkursverfahren des Eisenfabrikanten Gerhard Pfandhoever zu Sterkrade, 1799ff.
Sachakte
Maehler
Maehler
Hagen
Bergassessor
Bergrichter
Franz, Grubenunternehmer
Schirp, von
Mirbach, von
Bentinck, von
Pfandhoever, Gerhard
Sterkrade
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.