Kurfürst Philipp von der Pfalz als Landesfürst und und unter Berufung auf Kaiser Karl IV. gewährt dem Amberger Bürger Felix Freislich auf dessen Bitte und Anzeige hin, dass er und seine Erben in den Eisenbergwerken und besonders in einer verlassenen Eisenerzgrube zu Amberg Silber, das er dort vermutet, suchen und erarbeiten dürfen. Andere Metalle sind davon ausgenommen. Den Arbeiten und Lehen am Eisenerz soll dadurch kein Schaden geschehe, andernfalls ist gebührlich Entschädigung zu leisten. Felix und seine Erben sind vom Zehnten auf Silbererz und anderen landesfürstlichen Beschwerden befreit. Sollte sich mehr Silbererz zeigen, soll Felix ein solches Bergwerk nach Bergwerks- und Silbererzrecht beziehungsweise dem Recht der gefundenen Metalle mit seinen Gewerken neu empfangen. Der Aussteller behält sich den Widerruf sowie Änderungen vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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