Werden.-Jobst Stephan von Blumenfeld gen. Kerckering zu Borg bekundet, daß Abt Cölestin ihn nach der Zession des Primogeniturrechts durch seinen Bruder Caspar Bernard von Blumenfeld gen. Kerckering bzw. nach dem Tod des Abts Ferdinand wiederum mit den Gütern Jockwig und Moselerskotten im Hochstift Münster und Kirchspiel Roxel und Albachten zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Johann Franz Hane, Kapitularkanoniker der hochgräflichen Kollegiatkirche zu Essen, im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Johann Wilhelm Mähler und Johann Franz Contzen, Richters bzw. Sekretärs des Abts.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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