Anspruch auf Befreiung von der Klage der unehelichen Schwängerung. Christina hatte auf Einhaltung des Eheversprechens und Alimente geklagt. Sie gab an, Kaulen habe sie „unter vielen Versprechungen beschwängert“, sich aber dann geweigert, sein Versprechen einzulösen. Statt dessen habe er zu Christinas Schwester in Anwesenheit vieler Zeugen auf dem Kirchweg gesagt, sie „sei nicht gut und ehrlich genug ... mit ihm copuliert zu werden“. Kaulen beanstandet, in erster Instanz seien von ihm angegebene Zeugen nicht gehört worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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