Anspruch auf Befreiung von der Klage der unehelichen Schwängerung. Christina hatte auf Einhaltung des Eheversprechens und Alimente geklagt. Sie gab an, Kaulen habe sie „unter vielen Versprechungen beschwängert“, sich aber dann geweigert, sein Versprechen einzulösen. Statt dessen habe er zu Christinas Schwester in Anwesenheit vieler Zeugen auf dem Kirchweg gesagt, sie „sei nicht gut und ehrlich genug ... mit ihm copuliert zu werden“. Kaulen beanstandet, in erster Instanz seien von ihm angegebene Zeugen nicht gehört worden.
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Anspruch auf Befreiung von der Klage der unehelichen Schwängerung. Christina hatte auf Einhaltung des Eheversprechens und Alimente geklagt. Sie gab an, Kaulen habe sie „unter vielen Versprechungen beschwängert“, sich aber dann geweigert, sein Versprechen einzulösen. Statt dessen habe er zu Christinas Schwester in Anwesenheit vieler Zeugen auf dem Kirchweg gesagt, sie „sei nicht gut und ehrlich genug ... mit ihm copuliert zu werden“. Kaulen beanstandet, in erster Instanz seien von ihm angegebene Zeugen nicht gehört worden.
AA 0627, 3048 - K 112/391
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1735 - 1738 (1736 - 1739)
Enthaeltvermerke: Kläger: Arnold Kaulen, Schechtelhausen (Schelsen, Kr. Grevenbroich) in der Reichsherrschaft Dyck, (Bekl.) Beklagter: Christina Kruchen, Werth, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. (Johann) Werner 1735 - Subst.: Lic. Johann Franz Wolff Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Melchior Deuren 1735 - Subst.: Lic. Johann Konrad Helffrich Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht des Grafen zu Salm, Dyck und Reifferscheid 1732 - 2. RKG 1735 - 1738 (1736 - 1739) Beweismittel: Zeugenaussagen (88 - 91). Beschreibung: 6 cm, 311 Bl., lose; Q 1 - 19, 5 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:33 MESZ