Agnes Heischer zu Gruol, die wegen Ehebruchs, begangen mit ihrem Schwager Jakob Mintzer zu Gruol, in das Gefängnis des Grafen Christoph zu Hohenzollern gekommen ist, wird auf Fürbitte zu einer Strafe von 125 Gulden (75 Gulden in bar und dann jährlich 25 Gulden) begnadigt und frei gelassen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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