Bischof Otto verordnet auf Bitten des Andreaskapitels und seines Dekans Dietmar [von Rhade], weil eine Veränderung von menschlichen Statuen wegen der Veränderung der Zeitbedürfnisse nicht zu kritisieren ist, dass der Betrag, der bisher von den neu eintretenden Kanonikern des Stiftes für die Verteilung von Wein zu entrichten war, künftig für Kirchenschmuck verwendet werden soll. Ausführung auf Pergament; ein gut erhaltenes schwarzes Wachssiegel in naturfarbener Siegelschüssel anhängend Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 108

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Niedersächsisches Landesarchiv
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