Albrecht Ernst, Bischof zu Laodizea, päpstlicher Vikar in spiritualibus, Weihbischof und Administrator des fürstlichen Hochstifts Regensburg, kaiserlicher Kaplan, Archidiakon des kurfürstlichen Erzstifts Köln, Propst des uralten kaiserlichen Stifts St. Cassius und Florentius zu Bonn, Graf von Wartenberg, Herr zu Wald und Tischling, belehnt Johann Heinrich Josef Houen, Kanoniker von St. Cassius, als Bevollmächtigten des Dekans und Kapitels dieser Stiftskirche und in deren Namen mit dem sogenannten Boulicher Teil des Zehnten zu Ersdorf (-torff), so wie zuletzt Jodocus Krufft, Kanoniker von St. Cassius, denselben von ihm und seinen Vorgängern in der Propstei zu Lehen empfangen und getragen hat. Houen hat gehuldigt und geschworen, die Pflichten eines Lehnmannes zu erfüllen [Wortlaut wie in Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 695 von 1701 Mai 27]. - Zeugen als Mannen von Lehen: Johan Esken und Peter Brewer, Kanoniker und Siegler von St. Cassius. - Ankündigung des Lehnsiegels der Propstei. - Unterschrift auf Geheiß des Propstes: Jo. Godefrid Silmen, propsteilicher Lehnschreiber. Geben und belehnet in Bonn den 3. Februarii 1703.
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Albrecht Ernst, Bischof zu Laodizea, päpstlicher Vikar in spiritualibus, Weihbischof und Administrator des fürstlichen Hochstifts Regensburg, kaiserlicher Kaplan, Archidiakon des kurfürstlichen Erzstifts Köln, Propst des uralten kaiserlichen Stifts St. Cassius und Florentius zu Bonn, Graf von Wartenberg, Herr zu Wald und Tischling, belehnt Johann Heinrich Josef Houen, Kanoniker von St. Cassius, als Bevollmächtigten des Dekans und Kapitels dieser Stiftskirche und in deren Namen mit dem sogenannten Boulicher Teil des Zehnten zu Ersdorf (-torff), so wie zuletzt Jodocus Krufft, Kanoniker von St. Cassius, denselben von ihm und seinen Vorgängern in der Propstei zu Lehen empfangen und getragen hat. Houen hat gehuldigt und geschworen, die Pflichten eines Lehnmannes zu erfüllen [Wortlaut wie in Bonn, St. Cassius, Urkunden Nr. 695 von 1701 Mai 27]. - Zeugen als Mannen von Lehen: Johan Esken und Peter Brewer, Kanoniker und Siegler von St. Cassius. - Ankündigung des Lehnsiegels der Propstei. - Unterschrift auf Geheiß des Propstes: Jo. Godefrid Silmen, propsteilicher Lehnschreiber. Geben und belehnet in Bonn den 3. Februarii 1703.
AA 0147 Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147)
Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147) >> 1. Urkunden >> Johann Heinrich Josef Hoven, Kanoniker der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn, reversiert über seine Belehnung durch den Bonner Propst Albrecht Ernst von Wartenberg mit propsteilichen Lehngütern zu Behuf des Dekans und Kapitels von St. Cassius laut der inserierten Urkunde des Propstes [vom gleichen Tag; s. Vorgang]. - Er kündigt seine eigenhändige Unterschrift und das Kapitelssiegel an.
1703 Februar 3
Diverse Registraturbildner
Pergament
Überlieferungsart: Abschrift
Überlieferungskommentar: Insert im Revers [vom gleichen Tag]
Überlieferungskommentar: Insert im Revers [vom gleichen Tag]
Urkunde
Ausstellort: Bonn
Johann Heinrich Josef Hoven, Kanoniker der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn, reversiert über seine Belehnung durch den Bonner Propst Albrecht Ernst von Wartenberg mit propsteilichen Lehngütern zu Behuf des Dekans und Kapitels von St. Cassius laut der inserierten Urkunde des Propstes [vom gleichen Tag; s. Vorgang]. - Er kündigt seine eigenhändige Unterschrift und das Kapitelssiegel an.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:25 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.1. A - D (Tektonik)
- 1.2.1.15. Bonn (Tektonik)
- 1.2.1.15.1. St. Cassius (Tektonik)
- Bonn, St. Cassius, Urkunden AA 0147 (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- Johann Heinrich Josef Hoven, Kanoniker der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn, reversiert über seine Belehnung durch den Bonner Propst Albrecht Ernst von Wartenberg mit propsteilichen Lehngütern zu Behuf des Dekans und Kapitels von St. Cassius laut der inserierten Urkunde des Propstes [vom gleichen Tag; s. Vorgang]. - Er kündigt seine eigenhändige Unterschrift und das Kapitelssiegel an. (Archivale)