Cuneman Mulich, Schultheiß zu Limburg, schenkt dem Kloster Gnadenthal nach dem Tode seiner Tochter Luce zu einem Seelgerät das Gut zu Eisenbach ('Y-'), das mit Herrn Beckers Gut teilt, und 1 Mark Gülte vom Haus des Meyncze bei der Steinbrücke zu Limburg, worin dieser wohnt, fällig am 11. November; beides ist ihm von seinem Schwiegervater ('swigere') zuteil geworden. Man soll damit den Nonnen, aber nur den anwesenden, zu vier Zeiten: am Gründonnerstag ('of den mendildach'), am Pfingstabend und an zwei Freitagen der zwei Fronfasten nach Ostern, ihren Wein und ihre Präbende zu gleichen Teilen bessern. Auch sollen Äbtissin und Konvent des Klosters Gülte und Gut nicht versetzen oder verkaufen. Bei Nichtbefolgung dieser Bestimmungen soll beides den Kanonikern und Vikaren des Stifts Limburg zu den Präsenzen zufallen. Bei Widerspruch der Erben soll Luce und nach deren Tod das Kloster Erbteil an all seinem Gut haben wie seine anderen Kinder; bares Vermögen ('gereide gud') soll man dann zu Gülten anlegen und auf die vier Zeiten mit anderer Gülte, die er dem Kloster etwa noch gibt, verteilen. Solange Luce lebt, hat sie allein über jene Gülte und das Gut zu verfügen. - Geschehen vor Schultheiß, Schöffen und dem Gericht, worin das Gut und die Gülte liegen. - Siegel des Ausstellers, des Henrich Mencze, Schöffe zu Limburg, des Herrn Johann, Schwagers des Ausstellers, Johanniter, und des Herrn Cuno, Neffen des Ausstellers, Kanoniker im Stift Limburg.