Erzbischof Johann von Bremen erteilt der Äbtissin des Klosters Itzehoe Vollmacht, Weihetage für Altäre in der Pfarrkirche des Klosters, sofern sie in Vergessenheit geraten sind, mit Zustimmung ihres Konvents neu festzusetzen.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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