Private so "nicht lebensfähig" - FDP zur zukünftigen Rundfunkordnung
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 D900035/102
C900035/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990 >> Juni 1990
Donnerstag, 28. Juni 1990
Bei einer Anhörung der FDP-Landtagsfraktion beklagten sich Vertreter der privaten Rundfunksender über das Landesmediengesetz: Es gibt zu viele Beteiligte in der Medienszene, die privaten Veranstalter konkurrieren um den Werbemarkt, die großen Lebensmittelketten oder Brauereien geben bei den Regionalsendern kaum Werbespots in Auftrag, die Sender werden einzeln nie wettbewerbsfähig sein. Das Landesmediengesetz fördert die Zersplitterung der Medienlandschaft und verhindert einen sinnvollen Zusammenschluß. Auch der öffentlich- rechtliche Rundfunk sorgt für Ärger. N.N. Vetreter des Privatfunks: Die öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten profitieren als einzige vom Landesmediengesetz. Sie schöpfen den Werbemarkt aus und mit dem vierten Programm wird den privaten Sendern auch noch die letzte Chance genommen. GOLL: Die Frequenzen für das vierte Programm dürfen nicht ohne weiteres an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vergeben werden. Die privaten Rundfunksender wollen diese Restfrequenzen nach einem Plan von Christian Frietsch für ein gemeinsames Rahmenprogramm aller Privatveranstalter nutzen, aus dessen Werbeeinnahmen die wirtschaftlich schwachen Sender unterstützt werden sollen.
SDR 1
0:04:55; 0'04
Audio-Visuelle Medien
Gesetzgebung: Landesmediengesetz
Partei: FDP: Medienpolitik
Rundfunk: Privatrundfunk
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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