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Zehntabgabe von Höfen im Kirchspiel Emsbüren? an das Leprosorium Kinderhaus
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Darin: Rückvermerk: Der Zehnte ist im Jahre 1531 von den Provisoren zu Kinderhaus mit 120 GG. abgelöst worden.
Enthält: Bernt Warendorp und Willem Holtappell verkaufen als Provisoren des Leprosoriums Kinderhaus mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat der Stadt Münster dem Johanne Becker aus Buren (Emsbüren?) und seiner Frau Gretten den Zehnten aus dem Erbe Johanninck, Rolevinck, Rotgerinck, Alvinck, Bernynck, Vorstman und Dobbenhues im Kspl. zo Buren, B.schaft Bernte. Die Zehnten sind mit 120 GG. ablösbar. Es siegeln Bürgermeister und Provisoren. Transkription: Wy Bernt Warendorp vnd willem holtappell nu tor tyt prouisore vnd verwarer der armen vthsetteschen lude tor kynderhueß buten vor / Munster doen kundt vnd bekennen apenbair In dussen breue vor vns vnd vnse nakomelingen dat wy myt vulboirt wetten vnd willen / der Ersamen Borg(er)mestern(n) vnd Raidz der Stadt Munster verkofft hebn(n) vnd wy verkope(n) ouermyddest dessen breue stedz vasten erffkopes / Johanne Becker wonafftich to Buren gretten siner echten husfrouwen vnd eren eruen offt dem holder dess(es) breues myt eren willen , der vors(creuen) / armen thenden , den se hebn(n) in den kerspell to Buren in der Burschop to Bernte , auer de erue Joha(n)ninck Roleuinck Rotgerinck Aluinck Ber / nynck vorstman vnd Dobbenhueß mytten smalen thenden , darto horende vnd wy hebn(n) daraff vertegen alles rechten vnd ansprake , als wy / vnd de armen vor(screuen) daran hadn(n) , vnd den thenden gestalt in handen weren gebrukinge vnd besitte deß vor(screuen) Johann(n) Becker Gretten siner husfr(ouwe) / vnd erer eruen vor eyne genoichlike Summe gulden , de wy dar vor van em(m)e entfangen vnd vort to profite vnd nutticheit , der vor(screuen) armen ghe= / kart hebn(n) vnd wy Berndt warendorp vnd willem holtappell prouisore vor(screuen) , lauen vort vor vns vnd vnse nakomelingen , den vor(screuen) Johan Becker / Gretten siner echten husfr(ouwe) vnd eren eruen , offt dem holder dess(es) breues myt eren willen , desses vor(screuen) thenden rechte vullenkomen warschap tdoen / vnd lauen en(n)e , allen hinder schade vnd bysprake de en to Jenigen tyden daran gescheyn mochten , gensliken to benemen vnd afftodoen(n) , so vake(n) / des noit vnd behoeff worde , Beholtlick vns vnd vnsen nakomelingen , dat wy de vor(screuen) thenden alle Jaer vnuerjaert moghen wederkopenn(n) / vnd losen , myt hondert vnd twyntich gold(en) Rinsche guld(en) van gewichte , wanner wy de lose eynhalff Jaer touoren vpgekundiget hebn(n) , Dyt / allet sunder argelist Dess(es) in orkunde vnd tuchnisse der warheit , want dyt aldus myt vulboirt wetten vnd willen vnser Borg(er)mestere vnd / Raidz vor(screuen) gescheyn is hebn(n) wy vns(es) Stadz Secr(et) Segell vnd wy Berndt warendorp vnd willem(m) holtappell prouisore vor(screuen) hebn(n) / Itlich vnse Segell , vor vns vnd vnse nakomelingen an dessen breiff gehangen Datum Anno Domini xvc veirtheyne vp sunte lauren= / tius Auent RV: Dusse breiff ys (eingeschoben: yn) gelost Anno mo ccccco en(n) xxxjo (1531) voer hu(n)dert en(de) xx / golt guld(en) by tyde(n) her hinrick w(a)re(n)dorp en(de) her herma(n) Jonaes Übersetzung (gekürzt): Wir, Bernt Warendorp und Willem Holtappell, nun zur Zeit Provisoren und Verwahrer der armen aussätzigen Leute zu Kinderhaus vor Münster, tun kund, dass wir verkauft haben, und wir verkaufen mittels dieser Urkunde als stetigen festen Erbkauf dem Johanne Becker, wohnhaft in Büren, Greten seiner rechten Ehefrau und ihren Erben oder dem Inhaber dieser Urkunde mit ihrem Willen den Zehnten der vorgenannten Armen, den sie im Kirchspiel zu Büren in der Bauerschaft Bernte über die Erbhöfe Johanninck, Rolevinck, Rotgerinck, Alvinck, Bernynck, Vorstman und Dobbenhueß mit dem dazugehörigen schmalen Zehnten haben. Gegeben im Jahre des Herrn 1514 am Sankt Laurentiusabend.
Siegel beschädigt!
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.