Hermann Boos von Waldeck, kurpfälzischer Großhofmeister, bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm das Dorf Fankel (Fanckel), gelegen im Stift Trier an der Mosel (uff der Mossell), laut einer Verschreibung vom 21.04.1500 um 1.600 Gulden vorbehaltlich von Lösung und Wiederkauf verkauft hat, wozu sich Hermann gemäß der Artikel und unter vierteljähriger Ankündigung verpflichtet. Falls Hermann vor der Lösung stirbt, soll das Dorf an Kurfürst Philipp oder dessen Erben unbeirrt heimfallen und diese Hermanns Erben für das Kaufgeld nichts schuldig sein.