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Erzbischof Heinrich von Köln gibt als Datum per copiam folgende Urkunde bekannt: Papst Clemens V. gestattet dem Erzbischof auf dessen Bitten hin, die pflichtmäßigen Visitationen in Stadt, Diözese und Provinz Köln auf drei Jahre durch einen Vertreter seiner Wahl durchzuführen und die Gefälle selbst einzuziehen. Datum apud Vignandraldum, 8. kalendas ianuarii, pontificatus nostri anno secundo [= 1306 Dezember 25]. Der Erzbischof hat dieses Transsumpt anfertigen, kollationieren und mit seinem Siegel beglaubigen lassen. Datum Colonie a.d. 1308, quarta feria ante festum penthecosten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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