Erzbischof Heinrich von Köln gibt als Datum per copiam folgende
Urkunde bekannt: Papst Clemens V. gestattet dem Erzbischof auf dessen Bitten
hin, die pflichtmäßigen Visitationen in Stadt, Diözese und Provinz Köln auf
drei Jahre durch einen Vertreter seiner Wahl durchzuführen und die Gefälle
selbst einzuziehen. Datum apud Vignandraldum, 8. kalendas ianuarii,
pontificatus nostri anno secundo [= 1306 Dezember 25]. Der Erzbischof hat
dieses Transsumpt anfertigen, kollationieren und mit seinem Siegel
beglaubigen lassen. Datum Colonie a.d. 1308, quarta feria ante festum
penthecosten.