Pfalzgraf Ludwig und Graf Johann von Katzenellenbogen vergleichen die Gräfin Henrietta mit den Räten ihrer Höfe dahin, daß ihr Guthaben für der von Graf Eberhard zu seinem Nutzen verwendete Zugeld auf 14000 Gulden festgesetzt wird und ihr dafür das Schloß Nürthingen zum Sitz und 700 Gulden Zinsen angewiesen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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