König Karl IV. bestätigt der Stadt Offenburg aufgrund ihrer treuen Dienste ihre Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten, wie sie die Zwölf des Rates eidlich als altes Herkommen versichert haben, und ihre eigene Gerichtsbarkeit in Eigentums- und Erbangelegenheiten. Die Stadt und ihre Bürger und Bürgerinnen sollen nicht außerhalb der Stadt vor Gericht stehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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