Franz Ludwig Bischof von Würzburg genehmigt den Tausch des Ritterguts Neidenfels durch den brandenburgischen Kammerherrn Ludwig Wilhelm Philipp von Ellrichshausen an dessen Vetter, den Ritterrat Friedrich von Ellrichshausen zu Assumstadt gegen dessen Rittergut Jagstheim in der Weise, dass die würzburgischen Mannlehen des Guts Neidenfels, nämlich die Schlosskapelle zu Neidenfells, ein Viertel des Zehnten zu Satteldorf und der dortige Kirchsatz nicht mehr dem Erstgenannten, sondern dessen Vetter und seinen Nachkommen als würzburgisches Lehen zustehen soll.