Abt Robert I., Prior und Konvent von Salmansweiler verleihen dem Michael Schmucker von Frankenhofen für die Zeit seines Lebens ihr Gut gen. Birkenbaum daselbst mit einem 7 kärrigen Haus und Scheuer, 3/16 J 3 qm Garten und Hofreite und ca. 90 J. Äcker, Wiesen, Hanfländer (die einzelnen Grundstücke sind springend numeriert, mit FN und Anstößern im einzelnen näher gekennzeichnet) gegen einen jährlichen in des Klosters Pflege nach Ehingen zu entrichtenden Zins von 6 Scheffel 4 Mtle Vesen und ebensoviel Hafer, Ehinger Maß, 4 fl. Hauszins und Heugeld, 90 Eier, 4 Hühner, 1 Hofhenne. Das Kloster will ihm diesen Zins für die Zeit seines Lebens nicht erhöhen; er ist dem Kloster gebot- und verbotbar, gerichts-, dienst-, steuer- und raißbar. Bei Verstoß gegen eine Bestimmung und bei seinem Tod soll der Hof dem Kloster heimfallen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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