Dietrich (Dyryck) Reyners und seine Frau Kunigunde (Koeneke) verkaufen für fünf Bremer Mark und acht "styghe" (also 165 Mark) dem Kloster Hude (Abt Liborius Lippken (Borgesse Lypken)) ihre 12 Morgen Land mit der Hofstelle (hoffstalle), gelegen zwischen dem Land von Ranzenbüttel (Rancenbuttel) und Hannöver (Hannoever) "up den hoghenvelde, stucke um stucke by Gheffken Punde syneme lande", das zurzeit Johann Loezekanne uned Dietrich (Dyryck) de Wyggher bebauen. Ausgeschlossen ist der Groden bei der "Kamper brugghen", den sie frei ohne Deiche behalten; wollen sie diesen verkaufen, so hat das Kloster Vorkaufsrecht. - Siegelankündigung von Dietrich Reyners und seinen Söhnen Johann, Dietrich (Dyryck), Claus (Clawes) und Ameling (Amelinck) sowie des Vogts Johann zu Berne, der mit Heinrich (Hinrycke) Menken Zeuge ist 1520 Januar 03 (Na godes bordt dusent vyffhundert dar na in deme twyntighesten jare an deme dinxstedaghe na Circumcisionis domini)
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Dietrich (Dyryck) Reyners und seine Frau Kunigunde (Koeneke) verkaufen für fünf Bremer Mark und acht "styghe" (also 165 Mark) dem Kloster Hude (Abt Liborius Lippken (Borgesse Lypken)) ihre 12 Morgen Land mit der Hofstelle (hoffstalle), gelegen zwischen dem Land von Ranzenbüttel (Rancenbuttel) und Hannöver (Hannoever) "up den hoghenvelde, stucke um stucke by Gheffken Punde syneme lande", das zurzeit Johann Loezekanne uned Dietrich (Dyryck) de Wyggher bebauen. Ausgeschlossen ist der Groden bei der "Kamper brugghen", den sie frei ohne Deiche behalten; wollen sie diesen verkaufen, so hat das Kloster Vorkaufsrecht. - Siegelankündigung von Dietrich Reyners und seinen Söhnen Johann, Dietrich (Dyryck), Claus (Clawes) und Ameling (Amelinck) sowie des Vogts Johann zu Berne, der mit Heinrich (Hinrycke) Menken Zeuge ist 1520 Januar 03 (Na godes bordt dusent vyffhundert dar na in deme twyntighesten jare an deme dinxstedaghe na Circumcisionis domini)
NLA OL, Best. 23, -2 Urk. Nr. 332
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.2 Zisterzienserkloster Hude >> 6.2.1 Vollständige Urkunden
- 03.01.1520
Enthält: Ausfertigung; mnd.; Pergament, 20 x 36 cm; Plica: 2,5 cm. - Rückvermerk: Item desse breff holt upp XII morgen lands wy hebben van den Reyners myt enem hoffstalle, belegen tome Rantzenbuttel, IV buwet Wigger, de anderen Johan Lozekanne alle VIII myt deme hofstalle. - Siegel: ja; Anzahl 5 (von 6; 2. ab; runde Wappensiegel in schwarzem Wachs, in hellerem Wachs eingefasst; an Pergamentpresseln anhängend); 2,5 cm, 2,5 cm, 3 cm, 2,5 und 3 cm. - Beilagen: nein. - Druck: OUB 4, Nr. 564 (Regest mit Teilabschrift). - Abschrift: Leverkus, UB Hude (Slg 80, Best. 296 Nr. 7-3), S. 327-334.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:09 MESZ
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