Die Kirchmeister zu Velbert Hans auf dem Hardenberg, Arnold auf dem Dicke und Contz auf dem Bergh, die Provisoren Arnold auf dem Dicke und Hannes to Eilose des Altars sowie die Provisoren der Bruderschaft der Heiligen Jungfrau Maria Thonis ten Have und Erwin im Krawinckel in genannter Kirche und sämtliche Kirchspielsleute machen bekannt, daß ihre Vorgänger im Jahre 1488 sich überlegt hatten, daß sie von der Mutter- oder Taufkirche in Werden etwas zu weit entfernt sind, um dort täglich, den Gottesdienst besuchen zu können und daß ihr Pastor nicht ständig bei ihnen sein kann. Sie haben damals deshalb an dem an der Südseite gelegenen Marienaltar mit Erlaubnis des damaligen Pastors von St. Clemens zu Born Johann Duicker zwei Messen wöchentlich eingerichtet, die von einem Weltpriester gefeiert werden sollen und zwar unter dem Vorbehalt, daß sie die Stiftung vermehren und zu einer richtigen Vikarie erweitern können. Diese Messen sind bisher von dem + Reinhard von Deusberg, dem + Arnold Waterfall von Langenberg und dem derzeitigen Heinrich ufm Herde gefeiert worden, die auch die jährlichen Renten richtig erhoben haben. Sie haben nun beschlossen, die Stiftung zu einem rechtmäßigen Titel und Vikarie zu machen und sie nach besten Kräften auszustatten. Sie überweisen der Vikarie eine Behausung und ein Gut vor dem Dahr, welches Gut Heinrich aufm Herde bewohnt, das mit seinem Zubehör, Garten und Acker eine sichere jährliche Rente von zehn Gulden erbringt, weiter den Drückenskotten oberhalb des Guts in der Udenbach, welcher eine jährliche Pacht von drei Maltern Hafer zahlt, das Gut Eiffelerskamp, das eine Jahrespacht von neun Maltern Hafer bringt, ein Malter hartes Korn an Pacht aus Drumbkesland in den Laubacher (Loubecker) Höfen, das dem Kloster Werden gehört, vier Malter harten Korns aus dem Haus und Gut der Grafen von Limburg zu Laubach, zwei Malter Gerste und vier Malter Hafer Jahresrente aus der Behausung zu Wordenbecke, worin z. Zt. Hencken wohnt, das Gut Eilose zu Hetterscheid, das eine Jahrespacht von vier Maltern harten Korns erbringt, und die Fischerei, die jährlich bis zu zwei Goldgulden bringen kann, zehn Albus vom Haus des Johann tom Putte, weitere zehn Albus auf dem Scheide zu Hetterscheid, 2 1/2 Gulden aus dem Gut Krawinkel gen. Hanneßen Gut, worauf Jacob wohnt. Alles in allem sind das zu Geld gerechnet mehr als 30 Goldgulden jährlich. Dies alles können der jetzige Vikar und sein Nachfolger frei und unbehindert nutzen. Kollatoren sollen sein vier Kirchmeister, zwei Provisoren des Marienaltars und zwei Mitglieder der Bruderschaft St. Maria. Sie sollen beim Vakantwerden der Stelle innerhalb von vier Monaten einen geeigneten Bewerber aus der Pfarrei Velbert benennen, andernfalls einen Kleriker, der innerhalb eines halben Jahres nach der Präsentation Priester werden kann, benennen und dem Pastor von St. Clemens zu Born vorstellen, der ihn dann in sein Amt einsetzen wird. Stellen die Kollatoren mehrere Bewerber vor, soll der Pastor den Kandidaten der Mehrheit anwäldigen. Weigert sich der Pastor ohne ausreichenden Grund, soll die Einweisung von dem Kölner Dekan und Archidiakon vorgenommen werden. Der Eingesetzte soll sich eidlich zur Einhaltung dieser Fundationsurkunde verpflichten und das Vermögen der Benefiziums nicht schädigen. Er verpflichtet sich, dem Pastor keinen Nachteil zuzufügen oder auf irgendeine Weise einen Abbruch, geschehen zu lassen, sondern vielmehr Entfremdetes zurückzugewinnen. Er soll sich zum Gehorsam gegenüber dem Pastor verpflichten und sich der Strafgewalt des Pastors bei Versäumnissen oder Mißverhalten unterwerfen. Der Vikar ist zu persönlicher Residenz verpflichtet, wird dem Altar selbst bedienen und wöchentlich mindestens drei Messen lesen. Messe lesen wird er auch an den vier Hochfesten, an Sonn- und Feiertagen, Marien- und Apostelfesten, wenn er nicht ehrenhaft verhindert ist. Im Fall der Verhinderung soll die Messe von jemand anders gelesen werden. Damit alles wirklich geschieht, haben sie den derzeitigen Pastor zu Born Johann Wittenhorst um seine Zustimmung und um die Genehmigung zur Einrichtung der Vikarie gebeten, was er auch getan hat. - Der Pastor hat gesiegelt. - Die Gründer haben auch Abt Johann von Werden um seine Zustimmung gebeten, der ebenfalls gesiegelt hat. Da sie selbst kein Siegel besitzen, haben sie die Schöffen des Gerichts Homberg um Besiegelung gebeten. Die Schöffen Jaspar Schwasepe, Wilhelm zu Selbecke, Heinrich ingen Have und Johann [..]erp bekunden die Richtigkeit und siegeln mit dem Schöffensiegel. - Geben und geschehen ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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