Bergrevier Goslar (Bestand)
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F 78 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 07. Wirtschaft (mit Bergbehörden bis 1990 und Bankwesen) >> 07.01. Bergbau >> 07.01.02. Vorgängerbehörden und nachgeordnete Behörden des Oberbergamts Halle
1821 - 1937
Findhilfsmittel: Findbuch von 1954, Überarbeitung 2010 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Mit Verordnung vom 8. Mai 1867 wurde durch Wilhelm König von Preußen im vormaligen Königreich Hannover das Allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 eingeführt. Gleichzeitig erfolgte u.a. die Aufhebung der am 21. März 1847 und 8. Juni 1848 erlassene Bergordnung für den Eisensteinbergbau bei Elbingerode.
Das gebildete Bergrevier Goslar war für die Bergbauunternehmungen in der Landdrostei Hildesheim, der Berghauptmannschaft Clausthal sowie für Elbingerode zuständig und dem Berg- und Forstamt zu Clausthal, welches die Befügnisse eines Oberbergamtes übertragen wurde, untergeordnet.
Im November 1867 erfolgte die Umbenennung des Berg- und Forstamtes zu Clausthal in Oberbergamt Clausthal. Nach Auflösung der Oberberg- und Salzwerksdirektion zu Kassel zum 1. März 1868 der Zuständigkeits- bzw. Aufsichtsbereich der Behörde erheblich erweitert.
Im Oktober 1869 wurde dem Bergrevierbeamten zu Goslar die Wahrnehmung der Bergrevierbeamtengeschäfte in dem den Grafen zu Stolberg-Wernigerode zustehenden Anteil des Amtes Hohnstein (Hohnsteiner Forst) übertragen. Weiterhin folgte im November 1869 die Verwaltung des der Klosterkammer zu Hannover und den Grafen zu Stolberg-Wernigerode gemeinschaftlich zustehenden Bergregals der Steinkohlen im Bezirk des Stifts Ilfeld durch das Bergrevier Goslar.
Bestandsinformationen: Aus dem Bestand F 83 Bergrevier Nordhausen-Stolberg wurden aufgrund der fehlenden Provenienzzugehörigkeit einige Archivalien herausgelöst und der nunmehrige Bestand F 78 Bergrevier Goslar gebildet.
Im April 2003 übergab das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt zahlreiche Bergbauakten aus der Harzregion. Ausschlaggebend war die bereits im Jahre 1986 im Rahmen des Kulturaustausches zwischen der ehemaligen DDR und der BRD erfolgte Übergabe zahlreicher Bergbauakten aus der Provenienz des Oberbergamtes Halle sowie die Entscheidung der Behörde, nach dem Belegenheitsprinzip und nicht dem Provenienzprinzip zu handeln.
Die Archivalien wurden 2004 geordnet, verzeichnet und das vorliegende Findbuch erstellt, dessen Retrokonversion 2010 erfolgte. Im August 2015 wurde die Erstellung der Registraturbildner- und Bestandsinformation erstellt.
Zusatzinformationen: Verweise:
Niedersächsisches Landesarchiv, Standorte Hannover und Wolfenbüttel
Stadtarchiv Goslar
Registraturbildner: Mit Verordnung vom 8. Mai 1867 wurde durch Wilhelm König von Preußen im vormaligen Königreich Hannover das Allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 eingeführt. Gleichzeitig erfolgte u.a. die Aufhebung der am 21. März 1847 und 8. Juni 1848 erlassene Bergordnung für den Eisensteinbergbau bei Elbingerode.
Das gebildete Bergrevier Goslar war für die Bergbauunternehmungen in der Landdrostei Hildesheim, der Berghauptmannschaft Clausthal sowie für Elbingerode zuständig und dem Berg- und Forstamt zu Clausthal, welches die Befügnisse eines Oberbergamtes übertragen wurde, untergeordnet.
Im November 1867 erfolgte die Umbenennung des Berg- und Forstamtes zu Clausthal in Oberbergamt Clausthal. Nach Auflösung der Oberberg- und Salzwerksdirektion zu Kassel zum 1. März 1868 der Zuständigkeits- bzw. Aufsichtsbereich der Behörde erheblich erweitert.
Im Oktober 1869 wurde dem Bergrevierbeamten zu Goslar die Wahrnehmung der Bergrevierbeamtengeschäfte in dem den Grafen zu Stolberg-Wernigerode zustehenden Anteil des Amtes Hohnstein (Hohnsteiner Forst) übertragen. Weiterhin folgte im November 1869 die Verwaltung des der Klosterkammer zu Hannover und den Grafen zu Stolberg-Wernigerode gemeinschaftlich zustehenden Bergregals der Steinkohlen im Bezirk des Stifts Ilfeld durch das Bergrevier Goslar.
Bestandsinformationen: Aus dem Bestand F 83 Bergrevier Nordhausen-Stolberg wurden aufgrund der fehlenden Provenienzzugehörigkeit einige Archivalien herausgelöst und der nunmehrige Bestand F 78 Bergrevier Goslar gebildet.
Im April 2003 übergab das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt zahlreiche Bergbauakten aus der Harzregion. Ausschlaggebend war die bereits im Jahre 1986 im Rahmen des Kulturaustausches zwischen der ehemaligen DDR und der BRD erfolgte Übergabe zahlreicher Bergbauakten aus der Provenienz des Oberbergamtes Halle sowie die Entscheidung der Behörde, nach dem Belegenheitsprinzip und nicht dem Provenienzprinzip zu handeln.
Die Archivalien wurden 2004 geordnet, verzeichnet und das vorliegende Findbuch erstellt, dessen Retrokonversion 2010 erfolgte. Im August 2015 wurde die Erstellung der Registraturbildner- und Bestandsinformation erstellt.
Zusatzinformationen: Verweise:
Niedersächsisches Landesarchiv, Standorte Hannover und Wolfenbüttel
Stadtarchiv Goslar
Laufmeter: 0.5
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ