Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er eine Gülte von 30 Gulden, mit 600 Gulden Hauptgeld ablöslich, an sich gebracht hat. Diese stammt von einer Verschreibung über 60 Gulden Gülte, mit 1200 Gulden Hauptgeld ablöslich, die ein Bischof von Speyer an Neidhart Horneck von Hornberg und seine Ehefrau Magdalene von Bettendorf verschrieben hatte. Der Pfalzgraf übergibt die 30 Gulden Gülte mitsamt dem Hauptgeld, aller Gerechtigkeit an der früheren Verschreibung und auch dem Brief, den er von Neidhart und Magdalene darüber hat, an Hartmann von Handschuhsheim und dessen Geschwister und ihre Erben. Diese sollen die Gülte nutzen und nießen, bis der Pfalzgraf oder seine Erben, Neidhart oder seine Erben, oder ein Bischof von Speyer sie mit 600 Gulden erwirbt und löst.