Vergleich zwischen Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach und dem Abt von St. Blasien, die durch den Vertrag von 1594 angeordnete Steinsetzung in den Hochwäldern und Neugereuten, den von dem Pfarrer in Obereggenen prätentirten Heuzehnten, das unbefugte Holzhauen des Pfarrers zu Steinen, einen Leibfall zu Obereggenen, Leibsteuer der Leibeigenen in der Herrschaft Rötteln, Bannwart zu Obereggenen, Waiden und Nachtwaiden von Bürglen bis Gorgendorf, Bannwein zu Obereggenen, Bungenhöfer Güter und Zinsen, Wasserfallzins etc. von einer Reibe und Schleife und einer zu errichtenden Mühle zu Obereggenen, der Klause Sitzenkirch, Eckerrichrechte, Gericht zu Ried, dessen Besetzung mit Richtern von Tegernau etc. Zinsausstände der St. blasischen Lehenleute zu Gennenbach etc.