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Mainz, 1564.08.01. (Richter Martin Weidmann). Die B. Karges Glaser, Schlosser, Ruprecht Neroth, Uhrmacher (awer), Tonges von Daden, Nagelschmied, Hans Winther, Bender, Balthes Messerschmidt, Kilian Nagelschmidt und Jost Schlosser bekunden, dass am Freitag, den 28.7.1564, vor ihnen Margaretha, Frau des B. und Schlossers Heinrich Dorn, schwachen Leibs, und ihr Mann (dieser getrennt von ihr, da er in gegenwärtiger Pestilenz nicht zur kranken Frau ins Haus zu kommen wagte) ihr Testament gemacht haben: Da ihre Ehe kinderlos geblieben ist, vermacht sie ihrem Mann den Erbteil ihres + verstorbenen Vaters Bernhardt zum Radt (auf 250 fl. geschätzt) und die 50 fl. Ehesteuer, die sie von ihrem Stiefvater Hans Rucker zum Korb und ihrer Mutter noch zu empfangen hat, ferner die zu ihrem Leib gehörigen Kleider und Kleinodien; sodann ihrer Mutter Freunden 30 fl. Er vermacht seiner Frau alle seine Habe, Nahrung und Güter außer 400 fl., die seinen nächsten Freunden zufallen sollen. (Der Mann hat den Kaplan von St. Ignaz, als er die Frau in Vertretung des Pfarrers, der persönlich die Kranken z. Zt. nicht versieht, versehen hat, gebeten, die Aufzeichnung zu machen, dieser hat abgelehnt, da diese Arbeit einem Schreiber gebühre.)

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