In Gegenwart Dieterichs von Rummel und Gerit Bongarts gen. Löwer, Schöffen zu Rheinberg und Herren des Hofes zu Winterswyck bekennt Gerhard Bubermanns, dass er nie gehört von seinen Eltern, dass die zweiundzwanzig Morgen, rührend zu Leibgewinnsrechten aus dem Hof zu Winterswyck, die diese an Johann Reesmann verkauft haben, kornpflichtig wären und dass davon der Verwahrer des Hofes, Johann von Eyle, Kornmaß beansprucht habe.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view