4A Sentenzen 567 (1669912)
4A Kurmärkisches Kammergericht (1544645) Rep. 4A Kurmärkisches Kammergericht
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1799
Enthält u. a.: Untertanen zu Giesenslage, Iden, Räbel, Berge (Kreis Osterburg), Germerslage, Rengerslage, Lichterfelde (Kreis Osterburg), Neukirchen (Altmark), Packebusch (Kreis Osterburg) und Dobberun gegen die Gutsherrschaft Generalin v. Kahlden: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 1-6); das Amt Spandau gegen die Bürgerschaft zu Charlottenburg: Hütungsbefugnisse (Bl. 14-15); Leopold Heinrich v. Quast gegen das Forstamt Ruppin: Holzungsrechte (Bl. 18); der Maler Heinrich v. Plötz gegen die Gräfin Lichtenau: Werkvertragsrecht, Werklohnforderung, Bestimmung der Anspruchshöhe (Bl. 34-36); die Universität Frankfurt (Oder) gegen den Magistrat von Frankfurt (Oder): Gerichtsbarkeit, Jurisdiktionsgewalt über ehemalige Studenten (Bl. 61-64); die Gemeine zu Neuholland gegen die Gemeine zu Kreuzbruch: Unterhaltung von Kirchen- und Pfarrgebäuden (Bl. 77-79); die Bürgerschaft von Rathenow gegen den Bürgermeister Paalzow: gemeinschaftliches Eigentum, Widerspruchsrecht der Minorität bei Verfügungen der Majorität, Hütungsbefugnisse (Bl. 140-144); Magistrat und Bürgerschaft zu Zossen gegen das Forstamt Zossen: Anspruch auf das Stammgeld (Holzgeld) (Bl. 166-167); das Amt Fehrbellin gegen die Vettern v. Bredow und Kriegsrat v. Quast: Anspruch auf Bau-, Brenn- und Nutzholz (Bl. 182-183); Magistrat und Bürgerschaft zu Biesenthal gegen Bürger Vogler und Konsorten: Holzungsrecht (Bl. 212-214); die Bürgerschaft zu Angermünde gegen den Mühlenmeister Georg Emanuel Wolff: Anspruch auf Bau- und Reparaturholz (Bl. 226-227); das Forstamt Zechlin gegen den Erbpächter der Feldmark Glienike (Kreis Ostprignitz): Holzungsbefugnis der Erbpächter (Bl. 242-243); Artilleriemajor Johann Friedrich Müller gegen den Magistrat zu Frankfurt (Oder): Abschossrecht, Gerichtsbarkeit (Bl. 246-249); der Magistrat zu Wusterhausen (Dosse) gegen die Gemeine zu Köritz: Holzungsbefugnis, Weiderecht (Bl. 318-321); Forstamt Altlandsberg gegen den Geheimen Obertribunalrat v. Grallmann: Holzungsrecht (Bl. 343-344); Untertanen zu Buchwitz gegen den Schutzjuden Michael Rhau: Weiderecht, Hütungsbefugnisse (Bl. 345-346); Major v. Kaphengst gegen Untertanen zu Tacken: Dienstpflichten der Unterntanen (Bl. 365-369); das Schulamt Neuendorf gegen die Bürgerschaft zu Oderberg: Weiderecht (Bl. 391-392); Kirche, Spital und Armenkasse zu Beeskow gegen den Magistrat zu Beeskow: Kämmereirecht, Forderungsstreitigkeiten (Bl. 393-395); die Gemeine zu Schönhagen (Kreis Jüterbog-Luckenwalde) gegen Major v. Thümen: Hütungsrechte (Bl. 398); v. Ribbeck gegen die Gemeine zu Seegefeld: Umfang des Hütungsrechts, Pflichten der Hütungsberechtigten, Beaufsichtigung des Viehs durch Hirten (Bl. 420-423); Witwe v. Gansauge gegen die Gemeine zu Bälow: Holzungsrecht (Bl. 448); Erbpächter Jennerich gegen die Bürgerschaft zu Wilsnack: Hütungsbefugnisse in Bezug auf die Stadtweiden, gemeinschaftliches Koppelhütungsrecht (Bl. 461-462); die Gemeinen zu Besandten und Unbesandten gegen Hauptmann v. Jagow: Hütungsrecht (Bl. 462-464); der Amtsfischereipächter zu Spandau gegen die königliche Nutzholzadministration: Schifffahrtsrecht, Holzflößungsrecht, Fischereirecht (Bl. 506-511); die Gemeine zu Drübeck gegen den Reichsgrafen zu Stolberg: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 512-521); die Gebrüder v. Rohr gegen die gemeine zu Zernitz: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 528-529); der Prediger Schmarsow gegen das Domkapitel zu Havelberg: Streitigkeit um die Verwaltung und Verwendung von Pfarrgütern (Bl. 541-542); der Geheime Oberfinanzrat Grothe gegen das Forstamt Köpenick: Holzungsrecht, Jagdgerechtigkeit (Bl. 543-548); die Gemeine zu Demerthin gegen den Gutsherrn v. Klitzing: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 612-615); Schriftsteller Ludwig Tieck gegen Buchhändler Carl August Nicolai: Rechte und Pflichten des Verlegers (Bl. 657-658, 659-661); August Wilhelm Barsowich gegen die Gemeine zu Klein Breese: Eigentumsstreitigkeiten Hütungsrecht (Bl. 662-663); die Bauern zu Brietzig gegen Amtsrat Ingermann: Dienstpflichten, Abgabenerhebung (Bl. 664-669); Mühlenmeister Johann Christian Elfreich gegen die Gemeinden zu Barenthin und Görike: Nachbarschaftsrecht, Eigentumsbefugnisse, Bewässerungsrecht (Bl. 679-686); die Fischer zu Berlin gegen den Magistrat zu Berlin: Fischereirecht (Bl. 698-702); Ludwig v. Königsmark gegen die Untertanen zu Kötzlin: Deinstrecht (Bl. 703-704); die Gemeine zu Breddin gegen das Domkapitel zu Havelberg: Holzungsrecht (Bl. 705-708); die Untertanen zu Kahldorf (?), Natterheide und Losse gegen die Generalin v. Kahlden: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 713-715); die Gemeine zu Kirchmöser gegen Margarethe v. Görne: Dienstpflichten der Untertanern (Bl. 726); Halbbürger zu Friesack gegen Magistrat und Ganzbüger zu Friesack: Holzungs- und Hütungsrecht (Bl. 801-804). Enthält auch: Personenregister vorn.
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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