Zigmund Holub von Holubowa Dwora überlässt für den Fall seines Todes seinem Neffen, dem edlen Knecht Jan Holub von Sstokowa, seinen Anteil in der Höhe von 500 Schock Groschen, den er laut Zessions-U. neben Gindrzich Hwozd von Horussan als Pfand auf Besitz zu na Manieticzkém zbozií, in den Dörfern Chlumie, Domaczinie, Lukowé, Dubrawiczi, Lippií, Radieyouwie und Trhoninie sowie zu Manieticzkého mit Zugehörung innehat, nachdem dieses Pfand in der Höhe von insgesamt 1000 Schock Silbergroschen er und sein Partner, wozu einst auch Markolt von Blazima gehörte, an dessen Stelle nun aber Hr. Bohuslaw von Sswanberka getreten ist, von dem verstorbenen Hr. Hinka Crussiny von Sswanberka und dessen Sohn Bohuslaw von Sswanberka als Nachfolger des Hr. Bohuslaw von Sswanberka übernommen haben, der es vor 34 Jahren von Kaiser Siegmund erhalten hatte. Ferner überlässt er seinem Neffen eine Verschreibung über 100 Schock Groschen auf dem Gut zu Maniet von den vorgenannten Herrn (von Sswanberka); S 1: Hr. Bohuslaw von Sswanberka, S 2: Hr. Jan von Colowrath und Bezdruzicz, S 3: Hr. Prokop von Sswanberka; die edlen Knechte S 4: Jan d. Ä. von Chrzimowa, S 5: Gindrzich, Hwozd von Horussan, S 6: Zdebor von Prziecziny, derzeit Burggraf auf Sswanberka, S 7: Jan Sobieslaw von Uoczyna, S 8: Ausst.
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Zigmund Holub von Holubowa Dwora überlässt für den Fall seines Todes seinem Neffen, dem edlen Knecht Jan Holub von Sstokowa, seinen Anteil in der Höhe von 500 Schock Groschen, den er laut Zessions-U. neben Gindrzich Hwozd von Horussan als Pfand auf Besitz zu na Manieticzkém zbozií, in den Dörfern Chlumie, Domaczinie, Lukowé, Dubrawiczi, Lippií, Radieyouwie und Trhoninie sowie zu Manieticzkého mit Zugehörung innehat, nachdem dieses Pfand in der Höhe von insgesamt 1000 Schock Silbergroschen er und sein Partner, wozu einst auch Markolt von Blazima gehörte, an dessen Stelle nun aber Hr. Bohuslaw von Sswanberka getreten ist, von dem verstorbenen Hr. Hinka Crussiny von Sswanberka und dessen Sohn Bohuslaw von Sswanberka als Nachfolger des Hr. Bohuslaw von Sswanberka übernommen haben, der es vor 34 Jahren von Kaiser Siegmund erhalten hatte. Ferner überlässt er seinem Neffen eine Verschreibung über 100 Schock Groschen auf dem Gut zu Maniet von den vorgenannten Herrn (von Sswanberka); S 1: Hr. Bohuslaw von Sswanberka, S 2: Hr. Jan von Colowrath und Bezdruzicz, S 3: Hr. Prokop von Sswanberka; die edlen Knechte S 4: Jan d. Ä. von Chrzimowa, S 5: Gindrzich, Hwozd von Horussan, S 6: Zdebor von Prziecziny, derzeit Burggraf auf Sswanberka, S 7: Jan Sobieslaw von Uoczyna, S 8: Ausst.
Grafschaft Ortenburg Urkunden 1024
Ortenburg Archiv Urkunden 456 (1457 XII 31)
Zusatzklassifikation: O
Grafschaft Ortenburg Urkunden
Grafschaft Ortenburg Urkunden >> 1451-1500
1457 Dezember 31
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: 8 SP (2 u. 4 l. besch., 5 und 6 besch., 7 und 8 fehlen)
Überlieferung: Or.
Originaldatierung: Genz gest dán a psán (gegeben und geschrieben) ... 1458 w sobothu na swatého Siluestra (am Sonnabend am Sankt Silvester Tag).
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1457
Monat: 12
Tag: 31
Überlieferung: Or.
Originaldatierung: Genz gest dán a psán (gegeben und geschrieben) ... 1458 w sobothu na swatého Siluestra (am Sonnabend am Sankt Silvester Tag).
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1457
Monat: 12
Tag: 31
Chlum (Tschechien)
Lippen (Lipno nad Vlavou, Tschechien)
Bezdruzice (Tschechien)
Lukov (Tschechien)
Thronice (Tschechien)
Manetin (Tschechien)
Schwanberg (Swamberk, Tschechien)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:38 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Tektonik)
- 1 Abteilung I: Ältere Bestände (Tektonik)
- 1.5 Kleinere weltliche Territorien im bayerischen Reichskreis (Tektonik)
- Grafschaft Ortenburg (Tektonik)
- Grafschaft Ortenburg Urkunden (Bestand)
- 1451-1500 (Gliederung)