Heinrich [von Bobenhausen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß er Heinrich Stapf und Andreas Ottenwelder und deren Ehefrauen Magdalena und Euphenia den zur Pfarrei Unterschüpf (Unerschipffer Pfar) gehörigen Üttingshof (hoff Uttingen) bei Dainbach (Deinbach), an dem das Spital des Deutschen Ordens zu Mergentheim die Vogteirechte und die Gerichtsbarkeit inne hat, gegen genannte Gülten und Fron (Dienst) zu Erblehen gegeben hat, nachdem diese den Hof um 2.900 Gulden von Michael Klein und dessen Ehefrau Anna erkauft haben. Die Lehensnehmer sind verpflichtet, dem Spital den großen und kleinen Zehnten zu geben. Recht nehmen und geben sollen sie vor dem Dorfgericht zu Markelsheim (Marckelshaim). Bei der Beschreibung der zum Hof gehörigen Güter werden die Orte Neunkirchen, Althausen, Bobstadt (Bostat) und Schweigern (Schwaigern) erwähnt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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