Die Kinder des Werner von Opmedemen bekennen von dem Herzog Wilhelm von Berg, das ihm vom Gericht als heimfällig erkannte Gut zu Opmedemen (Obermettmann) aus Gnade wieder erhalten und dasselbe wie auch das Gut Holthausen bei Schöller und einen Zehnten zu Erkrath als Manngut des Herzogs besitzen und vermannen zu wollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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