Der Ulmer Bürger Ulrich Gossolt erwirbt von Graf Heinrich von Werdenberg [Gde. Grabs Kanton St. Gallen/Schweiz] die folgenden Güter: - Den Meierhof zu Hörvelsingen ("Heruelsingen") [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], den Heinrich der Meier bewirtschaftet,. - die Hufe des Bäggels ebendort, die der Widenmann bewirtschaftet,. - den Hof zu Altheim ("Althain") [Alb/Alb-Donau-Kreis], den der Spait bebaut,. - den Hof zu Börslingen ("Berslingen") [Alb-Donau-Kreis], den Konrad Insellin bewirtschaftet,. - die Hufe zu Setzingen [Alb-Donau-Kreis], die Häberling bewirtschaftet,. - das Gut zu Birkheim ("Bierkain") [abgegangen bei Öllingen/Alb-Donau-Kreis], das die Nauerin von Nerenstetten [Alb-Donau-Kreis] bewirtschaftet. Alle diese Güter sind freies Eigengut, und er hat dafür dem Grafen 880 Pfund Heller bezahlt. An den Gütern hat er dem Grafen ein Rückkaufrecht innerhalb von zwei Jahren gerechnet ab dem kommenden 2. März ("von nw den nachsten Viertagen in der Vastun") eingeräumt. Der Rückkauf ist jedes Jahr möglich, allerdings immer nur zwischen dem 6. Januar ("Obresten tag") und Invocavit ("den Viertagen in der Vastun"). Nach Ablauf der Frist ist ein Rückkauf nicht mehr möglich und die Güter gehen endgültig in den Besitz des Käufers über.