Die Freiherren von Millendonk erhoben als Nachkommen der Familie von Neuenahr ab intestato Ansprüche auf die Grafschaft Horn. Sie beriefen sich dabei auf einen Fideikommiss: Die Grafschaft Horn sei zunächst von Graf Johann von Horn und seiner Frau Anna, geborener Gräfin von Egmond, an deren Sohn aus erster Ehe, Philipp von Montmorency, vererbt worden, der sie seiner Frau Walburga von Neuenahr als Morgengabe überlassen habe. Bei kinderloser Erbfolge sollte die Grafschafschaft an die nächsten Verwandten der Linie Neuenahr fallen. Die Grafschaft sei jedoch durch Anna von Egmond als usufructuaria und Philipp von Montmorency als proprietarius an Dietrich von der Lippe genannt Hoen, Herr zu Bleijenbeek, verpfändet worden und schließlich an dessen Sohn Kaspar, den Ehemann der Appellatin, als Pfandherrn gefallen. Gegen Besitzansprüche der Appellatin auf die Grafschaft erwirkte Hermann Dietrich von Millendonk beim Kuringer Lehnssaal ein mandatum inhibitorium. Gegen ein in diesem Prozess ergangenes verfahrensrechtliches Urteil des Kuringer Lehnssaals zugunsten Gertruds von Byland appelliert er an das RKG.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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