Verfassungsrechtliche Prüfung des § 3 des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk vom 16.2.1955 (alleiniges Recht des NDR, sendetechnische Anlagen zu errichten); Verfassungsrechtsstreit, ob die Bundesregierung durch verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet des Fernsehens gegen das GG und die PFLICHT zu bundesfreundlichem Verhalten verstoßen hat. Antragsteller: Hamburgischer Senat (Bremen, Niedersachsen, Hessen) (2 BvG 1/60, 2/60). Bd. 1/2: 1960-1964

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv