Crafft Riedesel bekundet, daß Eberhard von Eppstein, Herr zu Königstein, und Wernher von Eppstein, Herr zu Münzenberg, ihn zu Burglehen belehnt mit 11 Huben Land 'Monster' Erbe, im Hüttenberg bei Pohlgöns, die ihnen von + Heinrich Riedesel heimgefallen zu Mannlehen sowie mit 4 1/2 Huben Land und Wiesen von Münzenberg im Gericht Trais Münzenberg (Dreißer Gericht), die er mit seiner Hausfrau Gude dort im Gericht von den Vögten, Nachbarn und Hausgenossen aufgetragen und zu Lehen empfangen, die jedoch Gude als Wittum bleiben sollen. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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