Philipp, Graf zu Virneburg und zu Neuenahr, Herr zu Saffenburg, und Walburga (Walprecht) von Solms (Solmes), Gräfin und Frau daselbst, bekennen für sich und ihre Erben und Nachkommen, daß sie als Erbkauf verkauft haben an den vesten Johann von Schelbergh, dessen Frau Sophie (Fien), ihren Erben oder dem Inhaber der Urkunde mit ihrem Willen eine Rente von 25 Maltern Korn Mayener (Meyen) Maß von ihrem Hof zu Thür (Thuyre) gegen eine bestimmte Summe Geldes, die sie erhalten haben. Die Aussteller weisen den gegenwärtigen und künftigen Hofmann von Thür an, den Gläubigern die Korngülte jährlich nach Andernach, Mayen oder Mendig (Mendich) zwischen Mariä Himmelfahrt (Aug. 15) und Mariä Geburt (Sept. 8) zu liefern. Als Sicherheit für den Fall der Nichtleistung der Jahresgülte setzen die Aussteller ihren Hof mit seiner Freiheit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit, mit Ackerland, Weingärten und Gärten, Wiesen, Häusern, Stallungen, wytwas, Büschen, Hecken, Zinsen, Pachten, Gülten naß und trocken, Gefälle und verfelle, so wie es Heimbürge und Geschworene in Thür bezeugen. Falls die Jahresgülte nicht bezahlt wird, sind die Gläubiger berechtigt, über die Güter in Thür nach Belieben zu verfügen wie über eigenen Besitz. Die Aussteller verpflichten sich, die belasteten Güter und den Hof nicht zu belasten, zu versetzen, zu verkaufen, zu verteilen noch in andere Hände gelangen zu lassen außer mit Zustimmung der Gläubiger oder des Inhabers der Urkunde. Sie geloben, gute Währschaft und Versicherung zu tun und evtl. Schäden auf eigene Kosten zu beheben. Als Sicherheit setzen die Aussteller alle ihre sonstigen Güter und geloben getreue Einhaltung der Vertragsbestimmungen. Sie versprechen, den Inhalt der Urkunde im Original oder als Vidimus jederzeit anzuerkennen. Sie weisen ihren Heimbürgen Johann Mertins und die Geschworenen Nikolaus (Clais) Hames und Georg (Geyres) Nützer in Thür an, den Käufern alles in der Weise zuzugestehen, wie es sich nach der Rechtslage gebührt. Da der Heimbürge und die Geschworenen kein Siegel haben, haben sie Junker Konrad von Hillesheim (Hillisheim), derzeit Walpode in der Pellenz, gebeten, für sie zusammen mit Graf und Gräfin zu siegeln. Sr.: Beide Ausst. und Konrad von Hillesheim auf Bitte des Heimbürgen und der Geschworenen von Thür. Ausf. Perg., eh. gez. Philips grave zo Virneburgh myn hant - 3 Sg. anh., 1 ab, 2 u. 3 besch. - Rv.