Die Bischöfe Reinhard I. von Worms und Matthias von Speyer bekunden, dass in der Kanzlei zu Heidelberg Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, sein Sohn Philipp und beider Räte wegen der katzenelnbogenischen Heiratsberedung zusammengekommen sind. Kurfürst Friedrich I. lässt durch seinen Hofmeister Götz von Adelsheim vorbringen: Zu Zeiten seiner Minderjährigkeit habe sich Pfalzgraf Philipp verpflichtet, die ebenfalls noch minderjährige Ottilie, Tochter des Grafen Philipp von Katzenelnbogen (+) zu heiraten, wie Kurfürst Friedrich es mit dessen Vater und seinem besonders lieben Freund, Graf Philipp I. von Katzenelnbogen, vereinbart hatte. Die hierüber zu Oppenheim am 14.07.1456 ausgestellten und besiegelten Urkunden sahen vor, dass die Heirat stattfinden sollte, sobald Pfalzgraf Philipp und Ottilie erwachsen wären. Nachdem nun beide zu Jahren gekommen sind, lässt Kurfürst Friedrich mit füglichen Worten mahnen, dass Philipp seiner damals gegebenen Verpflichtung nachkomme. Philipp zieht sich mit seinen Räten - Johann Ernst, Dumkustos zu Worms, Merck von Hailfingen, seinem Hofmeister, sowie Dieter von Handschuhsheim - zur Beratung zurück. Sodann lässt Philipp durch seinen Hofmeister verkünden: Er erkenne an, dass sein Vater Friedrich ihn in aller Treue und väterlicher Zuneigung halte. Philipp habe sich auch gegenüber Ottilie in besonderer Treue gehalten und versehen, was dem Fürstentum der Pfalz zugute gerate und sich gegenüber seinem Vater als ein dankbarer und getreuer Sohn gezieme. Da jedoch kürzlich etwas an ihn gelangt sei, das ihn in Bedenken und Bewegung gebracht habe, habe er sich dahin erneut bedacht, dass er Ottilie nicht zur Ehefrau nehmen wolle. Da er noch jung sei und Zeit genug habe, eine Ehe einzugehen, bitte er - wie ein Sohn seinen Vater bitten soll - seine Verweigerung anzuerkennen, zumal die Angelegenheit Seele und Leib berühre. In anderen Dingen wolle er gerne den Willen seines Vaters vollstrecken, während ihm die genannte Ehe zuwider sei und er gar keinen Willen oder Gefallen dazu habe, wobei die Ursache nicht an Ottilie liege, der es nicht zu Unehre oder Unschicklichkeit gereichen soll. Philipp bittet seinen Vater, ihn bei einer erneuten Heiratsberedung mit einer fürstlichen Gemahlin (fursten genosse) zu bedenken. Kurfürst Friedrich erwidert daraufhin: Er habe Philipp als Vater getreulich behandelt und wolle dies auch weiterhin tun. Da Philipp zu seinen vollen Jahren gekommen sei und seinen freien Willen habe, sollen ihm auch die Dinge zur Entscheidung zustehen. So wolle er dessen Entscheid anerkennen, damit nicht Gebrechen oder Schuld auf ihn falle. Dem Wunsch Philipps nach einer Fürstengenossin wolle er entgegenkommen, um Dank von ihm zu empfangen und zum Lobe des Fürstentums der Pfalz zu handeln. Philipp nimmt die Rede seines Vaters mit Dank auf. Auf Ersuchen Kurfürst Friedrichs wird eine besiegelte Urkunde über den Lauf der Verhandlungen ausgestellt, bei denen als weitere Räte anwesend waren: Götz von Adelsheim, Ritter und Hofmeister Kurfürst Friedrichs; Jost von Venningen, ehemals Deutschmeister; Simon von Balzhofen, Ritter und Vogt zu Heidelberg; Dieter von Sickingen; Dieter von Weiler, Marschall; Heinrich Jäger, Protonotar.