Klärung der Erbansprüche von Georg Schmid zu Müncherlbach, der von Rechts wegen vom Erbe ausgeschlossen wurde, auf das Erbe seines verstorbenen Halbbruders Leonhard Schmid zu Wernhersbach unter Einschaltung des Fraisch- und Frevelamts, Berechnung des Erbteils von Andreas Schmid aus dem Erbe seines Bruders und Quittung über die Bezahlung der Nachsteuer durch Leonhard Schmids Erben.