Bischof Johann Hugo von Speyer [Trier] bevollmächtigt seinen Kanzleiregistrator Wendelin Lihr, der Beeidigung der badischen Beamten in der Grafschaft Eberstein zur Sicherung des Einzuges der ihm von dem Grafen von Wolkenstein verpfändeten ebersteinischen Gefälle beizuwohnen

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