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Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz verschreibt den Vormündern der minderjährigen Kinder des verstorbenen Rochus Meyer 70 Gulden jährlicher Gült aus 1.400 Gulden Kapital.
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Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz verschreibt den Vormündern der minderjährigen Kinder des verstorbenen Rochus Meyer 70 Gulden jährlicher Gült aus 1.400 Gulden Kapital.